Der TV 05/07 Hüttenberg hat im Streit um die Spielwertung des Heimspiels gegen den TuSEM Essen vom 14. Februar endgültig gewonnen. Das DHB-Bundesgericht hat die Revision der Handball-Bundesliga GmbH (HBL) gegen das Urteil der 2. Kammer des DHB-Bundessportgerichts zurückgewiesen.
Der TV Hüttenberg hatte am 15. Februar im heimischen Sportzentrum einen 37:34-Heimsieg gegen den TuSEM Essen eingefahren. Im Nachgang sollte die Partie jedoch aufgrund einer fehlenden Doping-Schiedsvereinbarung gegen den TVH gewertet werden. Der TVH hatte hiergegen Einspruch eingelegt und das Verfahren im ersten Rechtszug gewonnen.
Diese Entscheidung wurde nun durch das Bundesgericht vollumfänglich und uneingeschränkt bestätigt. Die Richter stellten klar, dass es im maßgeblichen Regelwerk an einer hinreichend bestimmten Grundlage für eine derart gravierende Sanktion fehle. Insbesondere sei nicht eindeutig geregelt gewesen, dass die unterschriebene Schiedsvereinbarung zwingend vor dem Spieleinsatz der HBL hätte zugehen müssen.
Vielmehr hat das Bundesgericht bestätigt, dass die HBL auch in ihrem Revisionsvorbringen die Argumente nicht entkräften konnte.
Das Bundesgericht folgte damit der Argumentation des TV Hüttenberg, wonach unklare oder auslegungsbedürftige Regelungen nicht zu Lasten der Vereine gehen dürfen. Eine Spielverlustwertung als schwerwiegender Eingriff in den sportlichen Wettbewerb setze eine klare und eindeutige Regelung voraus – diese habe hier nicht vorgelegen.
Mit der Zurückweisung der Revision ist das Urteil rechtskräftig. Die Handball-Bundesliga GmbH trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
Für das Verfahren hatte der mittelhessische Zweitligist den Handballrechtexperten Helge-Olaf Käding aus Preußisch Oldendorf beauftragt.
„Die Punkte bleiben in Hüttenberg“, freut sich TVH-Geschäftsführer Timm Schneider über den finalen Ausgang des Verfahrens: „Mit dem Urteil des Bundesgerichtes haben wir nun Klarheit und freuen uns, dass die sportlich erkämpften Punkte nicht entzogen werden. Das Bundesgericht ist einem sehr vernünftigen Urteil der Vorinstanz gefolgt, das auch im Sinne unseres Sportes war. Wir danken insbesondere unserem Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding für seine Expertise und die klugen Argumente, die einerseits zu einem positiven Ergebnis für uns und den Sport geführt haben und zudem die HBL zu konkreteren und unmissverständlichen Regelungen gemahnt haben.“
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